Vor 50 Jahren, genau ab 1. Januar 1971, wurde der Eingliederungsvertrag (Eingemeindung) zwischen Malsch und Sulzbach wirksam. Die Heimatfreunde Malsch erzählen hier die Geschichten dazu:
Das Kreisreformgesetzt vom Landtag Baden-Württemberg von 1971 sah finanzielle Anreize für Gemeinden, die sich zusammenschlossen, vor. Man wollte sinnvolle Zusammenschlüsse für größere Gemeinden schmackhaft machen. Außerdem drohten ab 1975 die Zwangseingemeindungen durch das Land Baden-Württemberg. So hatte man 1970 noch die Möglichkeit seine Ortspartner selbst auszusuchen.
Deshalb trafen sich Bürgermeister Franz Hirth von Malsch und Heinrich Eder, Bürgermeister aus Sulzbach, schon im Jahr 1970 zu ersten Besprechungen im „Grünen Baum“ in Sulzbach. Eine am 29. November 1970 abgehaltene Anhörung der Sulzbacher Bevölkerung stimmte mit 87% dem Verhandlungsergebnis zu. Von 483 stimmberechtigten Einwohnern gingen 363 zur Wahlurne. Es konnte nur mit „ja“ oder „nein“ gestimmt werden. 319 Stimmern waren für eine Eingliederung nach Malsch, 39 Personen stimmten für die weitere Selbständigkeit von Sulzbach. Unter anderem waren die Gründe für den Anschluss die Baulanderschließung Schelmen-/Kolbenäcker, der Bau der Gemeindehalle und des Kindergartens. Der vollständig anwesende Sulzbacher Gemeinderat beschloss einstimmig die Eingliederung, die Ratschreiber Richard Günter verlas. Die Vereinbarung enthält elf Artikel. Alle Sulzbacher Gemeinderäte gehörten bis zur nächsten Gemeinderatswahl dem Malscher Rat an. Danach hatte Sulzbach 2 Sitze im Malscher Gemeinderat. In Sulzbach wurde eine Verwaltungsstelle eingerichtet.
Sie erfolgte zum 1. Januar 1971. Sulzbach brachte damals in die Gesamtgemeinde Malsch 705 neue Einwohner und 278 ha ein. 2018 wohnten 946 Einwohner in Sulzbach. Malsch war damals mit 8352 Einwohnern die größte Gemeinde des Landkreises Karlsruhe. Die Gemeinde Sulzbach wurde mit dem Namen „Gemeinde Malsch, Ortsteil Sulzbach“ eingegliedert.
Günter Heiberger und Rainer Walter