Derzeit werden von den Verantwortlichen der Malscher Schützengesellschaft Pläne erarbeitet, wie es für den Verein weitergehen könnte nach dem furchtbaren Brand Anfang Februar 2018. Bei diesem Brand des Malscher Schützenhauses wurden die vereinseigene Gaststätte und der 50-Meter-Schießstand ein Raub der Flammen. Die jetzt notwendigen Aktivitäten der Vereinsführung geben Anlass, mal auf die Anfänge des Schützenhauses im Jahre 1937 zurück zu blicken. Die Gründung und Entwicklung des Schützenvereins, hat Wilhelm Wildemann in seinem Buch „Malscher Leben“ ausführlich behandelt.
Bei einer gemeinsamen Besichtigung des alten Schießstandes im Tannengrund bei Stockmeyer (Waldhaus) durch den damaligen Bürgermeister Georg Hornberger, durch Vertreter der SA und des Schützenvereins im Dezember 1937 kam man zu der übereinstimmenden Erkenntnis, dass der alte Standort beim Waldhaus für einen neuen Schießstand völlig ungeeignet war.
In der folgenden Gemeinderats-Sitzung informierte der Bürgermeister dann die Gemeinderäte und die Beigeordneten von seiner Absicht, einen gemeindeeigenen Schießstand nebst Schützenhaus im Distrikt III/1 des Gemeindewaldes – an der heutigen Stelle beim Schwimmbad - zu erstellen. Die Gemeinderäte und die Beigeordneten wurden auch unterrichtet, dass der Schießstand aus einem kombinierten 25 und 175 m-Stand bestehen soll. Es war der Bau von insgesamt 10 Kleinkaliberstände und 5 Großkaliberstände vorgesehen. Von den 10 Kleinkaliberständen sollten fünf dem Schützenverein und die übrigen fünf den N.S.- Organisationen zur Verfügung stehen, während die Großkaliberstände beiden zur Benützung freistünden, insbesondere der S.A., wie in den Archivunterlagen der Gemeinde Malsch vermerkt wurde.
Für die Erstellung des Schießstandes mit Schützenhaus wurden nach einer Aufstellung des Architekten insgesamt 14.170,-- RM veranschlagt. Dieser Betrag gliederte sich wie folgt auf:
Schützenhaus 10.000,-- RM
Kleinkaliberdeckung 1.600,-- RM
Großkaliberdeckung 1.020,-- RM
Abort-Anlage 200,-- RM
Schießstand u. Honorar 1.350,-- RM
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insgesamt 14.170,-- RM
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Die baupolizeiliche Genehmigung der Schießanlage wurde im April 1938 von dem damals zuständigen Bezirksamt Rastatt erteilt. Das Schützenhaus wurde mit zwei Aufenthaltsräumen geplant. Das Abortgebäude sollte in einer Entfernung von ca. 20 m vom Schützenhaus erstellt werden. Nach der Baubeschreibung wurden die Fundamente in Bruchstein ausgeführt. Die Umfassungen des Erdgeschosses waren in Holzfachwerk mit Schwemmsteinriegel vorgesehen und außen mit einer gestülpten Holzschalung versehen, so dass sich das Gesamtbild der Umgebung schön anpasste.
Die Vorderseite der Stände war mit hochklappbaren Holzläden versehen. Der Kleinkaliberstand bekam keine besondere Decke. Der Großkaliberstand hatte Holzgebälk mit Fußboden.
Mit dem Bau des Schießstandes wurde Mitte 1938 begonnen. Durch die Gemeinde wurde ein öffentlicher Weg zu den Schießanlagen errichtet. Der Rohbau wurde im Juli 1939 behördlich abgenommen. Die Finanzierung der Anlage erfolgte aus Sparkassen-Überschüssen und aus Erträgnissen eines außerordentlichen Holzhiebes. Mit Schreiben vom 30. Mai 1940 hat der Landrat den Betrieb des Schießstandes gestattet. Die feierliche Inbetriebnahme erfolgte am 2. Juni 1940.
Im Gemeinde-Anzeiger wurde Ende Mai 1940 bekannt gegeben, dass durch die Benützung des Schießstandes indirekt das Gelände des Gewann „Zwischenbach“ gefährdet ist. Der gefährdete Teil wurde durch rote Flaggen gut sichtbar gekennzeichnet. Das Betreten dieses Geländes wurde bei Strafe verboten.
Nach dem Kriege, am 20. April 1952 teilte die Schützengesellschaft Malsch der Gemeinde mit, dass wie überall im Bundesgebiet, so auch hier in Malsch die alte Schützengesellschaft nach den heutigen gesetzlichen Bestimmungen neu gegründet wurde. Der Schützenverein bat die Gemeinde um Freigabe mindestens der Schießhalle. Aufgrund der großen Wohnungsnot waren die übrigen Räumlichkeiten noch belegt. In der Sitzung des Gemeinderats am Mai 1952 wurde die Freigabe der Schießhalle dem Schützenverein zugesagt.
Der Schützengesellschaft Malsch e.V. wurde unter Bedingungen vom Landrat mit Schreiben vom 9. Juli 1953 die Genehmigung erteilt, in dem wieder errichteten Kleinkaliberschießstand schießsportliche Übungen und Veranstaltungen mit Kleinkaliber- oder Luftgewehren abzuhalten.
Nachdem das gemeindeeigene Schützenhaus ab Juli 1957 ganz frei wurde hat der Bauausschuss der Gemeinde am 1. August 1957 beschlossen, das gesamte Schießgelände einschließlich der Gebäude an den Schützenverein zu übergeben und zwar so lange der Schützenverein als solcher besteht. Für die Instandhaltung und die Instandsetzung der Gebäude hatte der Schützenverein selbst aufzukommen.
In der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 1961 hat sich der Gemeinderat dem Vorschlag des Technischer Ausschusses angeschlossen, das Schützenhaus an die Schützengesellschaft e.V. Malsch zum Preis von 4.000,-- DM zu verkaufen, jedoch ohne Grund und Boden. Dieser wurde dem Verein auf die Dauer von 50 Jahren in Erbpacht überlassen.
Josef Bechler
Heimatfreunde Malsch
Brand Februar 2018