Zur Liste aus dem Buch "Malscher Geschichten" von 2005, Seite 166, von Wilhelm Wildemann: Der aktuelle rechtliche Stand ist, dass denkmalgeschütze privaten Häuser zwar drucken darf, aber die
Veröffentlichung im Internet noch nicht abschließend entschieden ist. Der Veröffentlichung öffentlicher Gebäude steht nichts entgegen.