Aufgrund des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung wurde die Gemeinde Malsch gegen ihren Willen mit Wirkung vom 1. Oktober 1936 vom bisherigen Amtsbezirk Ettlingen dem Amtsbezirk Rastatt zugeteilt. Weiterhin wechselte die Gemeinde Malsch vom Kreis Karlsruhe zum Kreis Baden-Baden. Dies hatte nicht nur Auswirkungen bei der Poststation in Malsch, die sich neue Entwertungsstempel mit dem Vermerk „Malsch (Amt Rastatt)“ zulegen mussten.
Auch die Gemeinde Malsch und sämtliche Geschäftsleute mussten ihre Briefköpfe und Briefkuverts neu anpassen.
Im Mai 1937 teilte Bürgermeister Georg Hornberger von Malsch dem Minister des Innern in Karlsruhe mit, dass die neue Zuteilung der Gemeinde Malsch unangenehme finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde, sowohl bei der Kreissteuer wie auch beim Beitrag für die Landstraßen hatte. In dem Schreiben brachte der Bürgermeister zum Ausdruck, dass es sicherlich nicht der Wille der Regierung sein könne, die Gemeinde Malsch, die ja bekanntlich gegen ihren Willen und gegen ihre Interessen dem Amtsbezirk Rastatt und dem Kreis Baden-Baden zugeteilt worden war, dafür noch eine Sonderbelastung aufzuerlegen.
In einem weiteren Schreiben des Bürgermeisters Ende Juli 1937 wurde dem Innenministerium Karlsruhe mitgeteilt, dass trotz der zwischenzeitlich ¾ jährigen Zugehörigkeit der Gemeinde Malsch zum Bezirksamt Rastatt die gesamten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beziehungen von Malsch sich weiterhin nach Karlsruhe bzw. Ettlingen orientieren. So wurden im Juli 1937 54 Schülermonatskarten nach Karlsruhe bzw. Ettlingen und nur 19 Schülermonatskarten nach Rastatt verkauft. Auch wurden über 300 Wochenendkarten nach Ettlingen und Karlsruhe gegenüber nur 45 nach Rastatt ausgegeben. Sonntagskarten wurden im Juli 1937 insgesamt 500 Stück nach Karlsruhe und Umgebung und nur 150 Stück nach Rastatt verkauft.
In dem Schreiben bat der damalige Bürgermeister das Ministerium zu prüfen, ob die Zuteilung der Gemeinde Malsch zum Amtsbezirk Ettlingen und zum Kreis Karlsruhe nicht doch noch vorgenommen werden kann. Mit Wirkung vom 1. April 1939 war es dann soweit. Die Gemeinde Malsch wurde wieder dem Landkreis Karlsruhe zugeteilt. Das betreffende Gesetz über die Landkreisselbstverwaltung in Baden (Landkreisordnung) vom 24. Juni 1939 beendete die 2 ½ jährige ungeliebte Zugehörigkeit der Gemeinde Malsch zum Landkreis Rastatt.
Die Eingliederung der Gemeinde Malsch in den Kreis Karlsruhe wurde nicht von jeder Stelle gutgeheißen, wie das Schreiben vom 2. Februar 1939 des Kreisleiters der NSDAP von Rastatt, Herrn Dieffenbacher, zeigte.
Auswirkungen hat dieser Landkreiswechsel von Malsch auch heute noch, da sich viele historische Unterlagen über diese Zeit, teilweise in den Archiven des Kreises Rastatt befinden.
Josef Bechler
Heimatfreunde Malsch
Malsch, 28. September 2021